Erwägungsgrund 37 32014R0806
Der Ausschuss sollte interne Abwicklungsteams einrichten, die sich aus eigenem Personal und Personal der nationalen Abwicklungsbehörden, einschließlich, falls angemessen, Beobachter aus nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten, zusammensetzen. Diese internen Abwicklungsteams sollten der Leitung von Koordinatoren, die aus den Reihen der leitenden Mitarbeiter des Ausschusses ernannt werden, unterstehen, die eingeladen werden könnten, als Beobachter an den Präsidiumssitzungen des Ausschusses teilzunehmen.