Erwägungsgrund 123 32014R0806
Die Kommission sollte die Anwendung dieser Verordnung regelmäßig überprüfen, um ihre Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu bewerten und festzustellen, ob Änderungen oder weitere Entwicklungen erforderlich sind, um die Effizienz und Effektivität des einheitlichen Abwicklungsmechanismus zu verbessern, und insbesondere ob die Bankenunion durch die Harmonisierung der Insolvenzverfahren für ausfallende Institute auf Unionsebene vollendet werden muss.