Erwägungsgrund 66 32014R0806
Der Ausschuss sollte über die konkrete Ausgestaltung des Abwicklungskonzepts entscheiden. Zu den einschlägigen Abwicklungsinstrumenten sollten das Instrument der Unternehmensveräußerung, das Instrument des Brückeninstituts, das Bail-in-Instrument und das Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten gehören, die auch in der Richtlinie 2014/59/EU vorgesehen sind. Das Konzept sollte es zudem ermöglichen zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für eine Herabschreibung und Umwandlung von Kapitalinstrumenten erfüllt sind.