Erwägungsgrund 124 32014R0806
Die Übertragung von auf nationaler Ebene gemäß dieser Verordnung erhobenen Beiträgen sollte die Arbeit des Fonds und damit die wirksame Anwendung der Abwicklungsinstrumente ermöglichen. Deshalb sollten die Bestimmungen dieser Verordnung in Bezug auf die Abwicklungsinstrumente und die Beiträge ab dem 1. Januar 2016 anwendbar sein. Ab Dezember 2015 sollte es möglich sein, diesen Termin um Zeiträume von einem Monat zu verschieben, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die die Übertragung der auf nationaler Ebene erhobenen Beiträge ermöglichen —