Erwägungsgrund 48 32014R0806
Abwicklungspläne sollten, soweit angemessen, Verfahren zur Information und Anhörung der Arbeitnehmervertreter während des gesamten Abwicklungsprozesses umfassen. Gegebenenfalls sollten in diesem Zusammenhang Tarifverträge oder sonstige Vereinbarungen der Sozialpartner sowie Unionsrecht und nationales Recht über die Einbeziehung von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern in die Verfahren zur Umstrukturierung von Unternehmen eingehalten werden.