Erwägungsgrund 79 32014R0806
Unter außergewöhnlichen Umständen, wenn Verbindlichkeiten ausgeschlossen worden sind und der Fonds bis zur zulässigen Obergrenze für einen Beitrag zum Bail-in anstelle dieser Verbindlichkeiten in Anspruch genommen worden ist, sollte der Ausschuss eine Finanzierung aus alternativen Finanzierungsmöglichkeiten anstreben können.