Art. 101 32025L0001
Inkrafttreten und Anwendung
(1)
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2)
Die Artikel 92 bis 95 gelten ab dem 30. Januar 2027 .
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Artikel 92 bis 95 gelten ab dem 30. Januar 2027 .