Art. 98 32025L0001
Bis zum 29. Januar 2027 legt die Kommission nach Konsultation der EIOPA dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, in dem die Angemessenheit gemeinsamer Mindeststandards für Sicherungssysteme für Versicherungen in der Union bewertet wird. Der Bericht enthält mindestens Der Bericht wird erforderlichenfalls von einem Gesetzgebungsvorschlag begleitet.
eine Bewertung des aktuellen Stands der Sicherungssysteme für Versicherungen in den Mitgliedstaaten (Abdeckungsniveau, Art der abgedeckten Versicherungen, Auslöser);
eine Analyse der politischen Optionen, einschließlich der verschiedenen Möglichkeiten, wie die Sicherungssysteme für Versicherungen für die Fortführung oder Liquidierung von Versicherungspolicen genutzt werden können, wobei den Unterschieden zwischen den Versicherungsprodukten verschiedener Mitgliedstaaten gebührend Rechnung zu tragen ist;
eine Bewertung der Notwendigkeit, erforderlichen Maßnahmen einzuführen, die zur Einführung einer Mindestgrundlage für Sicherungssysteme für Versicherungen in der gesamten Union notwendig sind, und diese gegebenenfalls darzulegen.