§ 150 SWG
Verwaltungsvorschriften
Die nach dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Abwasserabgabengesetz und diesem Gesetz erforderlichen Verwaltungsvorschriften[17] erlässt das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Die nach dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Abwasserabgabengesetz und diesem Gesetz erforderlichen Verwaltungsvorschriften[17] erlässt das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.