§ 2b SWG
(zu § 7 Abs. 5 WHG) Zuordnung der Gewässer zu Flussgebietseinheiten
Die oberirdischen Gewässer sowie das Grundwasser auf dem Gebiet des Saarlandes werden der Flussgebietseinheit Rhein zugeordnet.
Die oberirdischen Gewässer sowie das Grundwasser auf dem Gebiet des Saarlandes werden der Flussgebietseinheit Rhein zugeordnet.