Erwägungsgrund 61 32026R1392
Zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit des Ansatzes sollte es beim Inverkehrbringen kleiner Mengen von Samen nicht erforderlich sein, bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um festzulegen, was eine kleine Menge für einzelne Arten darstellt, die diese für eine Ausnahme von den Anforderungen an das Inverkehrbringen qualifiziert.