Erwägungsgrund 67 32026R1392
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung und zur Gewährleistung der Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorie „quellengesichert“ durch die Unternehmer sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Erteilung einer solchen Zulassung unter bestimmten Bedingungen übertragen werden.