Erwägungsgrund 29 32026R1392
Auf der Grundlage der bei der Anwendung der Richtlinie 1999/105/EG gesammelten Erfahrungen und unter Berücksichtigung des OECD-Systems für forstliches Saat- und Pflanzgut sollte die zuständige Behörde Ausgangsmaterial für die Erzeugung von FVG der Kategorie „ausgewählt“ bewerten. Diese Bewertung sollte sich auf die Beobachtung der Merkmale dieses Ausgangsmaterials stützen und den besonderen Zweck, für den das von diesem Ausgangsmaterial geerntete FVG verwendet werden soll, berücksichtigen. Die Gesamtqualität dieser Kategorie sollte sichergestellt werden. Die Vermehrungspopulation sollte zumindest ein gewisses Maß an Homogenität aufweisen.