Verordnung (EU) 2026/1392 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2026 über die Erzeugung und das Inverkehrbringen forstlichen Vermehrungsguts, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/2031 und (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/105/EG des Rates (FVG-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
In Anbetracht der Zeit und der Ressourcen, die die zuständigen Behörden und die betroffenen Unternehmer benötigen, um sich an die neuen Anforderungen dieser Verordnung anzupassen, sollte diese Verordnung ab dem 17. Juli 2031 gelten.
Erwägungsgrund 83 32026R1392Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen