Erwägungsgrund 53 32026R1392
Um die Auswirkungen dieser Verordnung zu überwachen und die Kommission in die Lage zu versetzen, die eingeführten Maßnahmen zu bewerten, sollten die Mitgliedstaaten alle fünf Jahre über die Mengen von zertifiziertem FVG nach Kategorien pro Jahr, die Zahl der angenommenen Notfallpläne, die verfügbaren und einschlägigen Webseiten und Pflanzanleitungen sowie die Mengen von FVG pro Gattung und Art, die aus Drittländern eingeführt wurden, die verhängten Sanktionen und die Zahl der registrierten Unternehmer Bericht erstatten.