Erwägungsgrund 76 32026R1392
Qualitätsschädlinge sind Schädlinge, die nicht unter die Verordnung (EU) 2016/2031 fallen. Sie können bei der Erzeugung von FVG auftreten oder dann, wenn FVG für lange Zeiträume in übermäßiger Nässe oder Feuchtigkeit gelagert wird. Ihr Vorhandensein auf FVG, das in Verkehr gebracht wird, sollte daher so gering sein, dass es keine nachteiligen Auswirkungen auf seine Qualität hat.