Erwägungsgrund 38 32026R1392
Es sollte den zuständigen Behörden insbesondere möglich sein, Unternehmern die Zulassung für die Ausstellung und den Druck des amtlichen Etiketts für bestimmte Arten und bestimmte FVG-Kategorien unter amtlicher Aufsicht zu erteilen. Dadurch erhalten die Unternehmer mehr Flexibilität in Bezug auf das anschließende Inverkehrbringen dieses FVG. Unternehmer sollten jedoch erst dann mit der Ausstellung und dem Druck des amtlichen Etiketts beginnen dürfen, wenn das FVG die geltenden Anforderungen erfüllt. Diese Zulassung ist aufgrund des offiziellen Status des amtlichen Etiketts und zur Gewährleistung der höchstmöglichen Qualitätsstandards für die Nutzer von FVG erforderlich.