Erwägungsgrund 66 32026R1392
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten und die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Branche für FVG zu berücksichtigen, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Festlegung der technischen Modalitäten für die Ausstellung elektronischer Stammzertifikate, elektronischer amtlicher Etiketten und elektronischer Dokumente der Unternehmer übertragen werden.