Erwägungsgrund 63 32026R1392
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung und zur Bewältigung vorübergehender Schwierigkeiten bei der allgemeinen Versorgung mit FVG sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um einen oder mehrere Mitgliedstaaten zu ermächtigen, das Inverkehrbringen von FVG, das weniger strenge Anforderungen als die in dieser Verordnung festgelegten erfüllt oder von Ausgangsmaterial stammt, das weniger strenge Anforderungen als die in dieser Verordnung festgelegten erfüllt, vorübergehend zu erlauben.