Erwägungsgrund 47 32026R1392
Um die Durchführung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten in Bezug auf FVG in der gesamten Union zu harmonisieren, sollten Vorschriften für die Benennung der für solche Aufgaben zuständigen Behörden und die sie betreffenden Anforderungen sowie Vorschriften für die Durchführung und mögliche Übertragung dieser Aufgaben festgelegt werden.