Erwägungsgrund 64 32026R1392
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung und zur Erleichterung der Anerkennung und Nutzung von Stammzertifikaten sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um den Inhalt und das Muster für Stammzertifikate anzunehmen sowie um Vorschriften für die Mechanismen und die technischen Regelungen zur Gewährleistung der Ausstellung präziser und verlässlicher Stammzertifikate und zur Vermeidung von Betrug, die Verfahren für den Entzug von Stammzertifikaten und für die Ausstellung von Ersatzzertifikaten, Vorschriften für die Herstellung beglaubigter Kopien von Stammzertifikaten und Vorschriften für die Ausstellung elektronischer Zertifikate und für die Verwendung elektronischer Signaturen festzulegen.