Erwägungsgrund 37 32026R1392
Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, sollten bestimmte Anforderungen an die Verpflichtung der Unternehmer festgelegt werden, die Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von FVG in allen Stufen der Erzeugung und des Inverkehrbringens sicherzustellen, und um diese Unternehmer amtlichen Kontrollen zu unterwerfen. Bevor Unternehmer mit der Durchführung unter amtlicher Aufsicht der zuständigen Behörde aller oder bestimmter Tätigkeiten, die für die Erzeugung und das Inverkehrbringen von FVG erforderlich sind, betraut werden, sollten sie von der zuständigen Behörde hierfür zugelassen werden. Es sollten Vorschriften für die Erteilung, den Widerruf oder die Änderung einer solchen Zulassung sowie für die Durchführung der amtlichen Aufsicht durch die zuständigen Behörden festgelegt werden.