Erwägungsgrund 44 32026R1392
Um seine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, sollte FVG auf allen Stufen der Erzeugung und des Inverkehrbringens in getrennten Partien nach den einzelnen Zulassungseinheiten und nach dem Stammzertifikat, sobald es ausgestellt wurde, gehalten werden. Aus Gründen der Transparenz und Rückverfolgbarkeit sollte jede Partie von FVG durch den Partiecode und — bei Ausstellung des Stammzertifikats — durch den Code des Stammzertifikats identifiziert werden.