Erwägungsgrund 45 32026R1392
Nur Samen, die bestimmten Qualitätsstandards entsprechen, sollten in Verkehr gebracht werden. Samen sollten nur in verschlossenen und versiegelten Verpackungen mit Etiketten versehen und in Verkehr gebracht werden, damit sie korrekt identifiziert werden können, ihre Qualität und Rückverfolgbarkeit gewährleistet sind und Betrug verhindert wird.