Erwägungsgrund 31 32026R1392
An Ausgangsmaterial für die Erzeugung von FVG der Kategorie „geprüft“ sollten die strengstmöglichen Anforderungen gestellt werden. Die Überlegenheit des FVG sollte anhand eines oder möglichst mehrerer zugelassener oder vorausgewählter Standards bewertet werden. Diese Standards sollten auf der Grundlage des Zwecks, für den das FVG der Kategorie „geprüft“ verwendet werden soll, festgelegt werden. Nach der Auswahl der Bestandteile des Ausgangsmaterials sollte die Überlegenheit des FVG durch eine Vergleichsprüfung nachgewiesen oder durch eine Prüfung der genetischen Bestandteile des Ausgangsmaterials beurteilt werden. Die zuständige Behörde sollte an diesem Verfahren beteiligt sein. Sie sollte den Versuchsplan und die Prüfungen für die Zulassung des Ausgangsmaterials zulassen, die von dem Unternehmer vorgelegten Aufzeichnungen überprüfen und entweder die Ergebnisse der Prüfungen der Überlegenheit des FVG oder die genetische Prüfung zulassen. Bei der Ausführung dieser Aufgaben sollte die zuständige Behörde die Angleichung an die geltenden internationalen Standards gemäß dem OECD-System für forstliches Saat- und Pflanzgut und andere geltende internationale Standards anstreben und den bei der Anwendung der Richtlinie 1999/105/EG gesammelten Erfahrungen Rechnung tragen.