Erwägungsgrund 49 32026R1392
Um die Grundsätze der guten Verwaltungspraxis und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu gewährleisten, sollten die zuständigen Behörden amtliche Kontrollen mit einem hohen Maß an Transparenz durchführen. Zu diesem Zweck sollten sie der Öffentlichkeit relevante Informationen über die Organisation und Durchführung amtlicher Kontrollen zugänglich machen, auch über das Internet, einschließlich gegebenenfalls der Art und Anzahl der amtlichen Kontrollen, der Fälle von Verstößen, der ergriffenen Maßnahmen und der verhängten Sanktionen.