Erwägungsgrund 68 32026R1392
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung und zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Ausnahmeregelung in Bezug auf die vorläufige Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von FVG der Kategorie „geprüft“ sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Festlegung der Höchstzahl der Einheiten von FVG und der maximalen Flächengröße, die einer solchen Zulassung unterliegen können, übertragen werden.