Erwägungsgrund 32 32026R1392
Die Bewertung von Ausgangsmaterial für die Erzeugung von FVG der Kategorie „geprüft“ dauert im Durchschnitt zehn Jahre. Um einen schnelleren Marktzugang für FVG dieser Kategorie zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, das Ausgangsmaterial vorübergehend für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren zuzulassen, während die Bewertung des Ausgangsmaterials noch nicht abgeschlossen ist. Diese Zulassung sollte nur erteilt werden, wenn die vorläufigen Ergebnisse der genetischen Prüfung oder der Vergleichsprüfungen darauf hindeuten, dass dieses Ausgangsmaterial die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen wird, sobald die Prüfungen abgeschlossen sind. Um sicherzustellen, dass die Zulassung weiterhin angemessen ist, sollten diese Ergebnisse spätestens nach zehn Jahren überprüft werden.