Erwägungsgrund 16 32016R2031
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, bei Verdacht auf Auftreten bestimmter Unionsquarantäneschädlinge oder der Bestätigung dieses Verdachts Maßnahmen zu erlassen, die insbesondere die Tilgung und Eindämmung der Schädlinge, die Einrichtung von abgegrenzten Gebieten sowie Erhebungen, Notfallpläne, Simulationsübungen und Aktionspläne zum Gegenstand haben.