Erwägungsgrund 39 32016R2031
Für das Einführen bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderer Gegenstände aus Drittländern in das Gebiet der Union und in Schutzgebiete sollte die Vorlage eines Pflanzengesundheitszeugnisses vorgeschrieben werden. Aus Gründen der Transparenz sollten die betreffenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände in einer Liste aufgeführt sein.