Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates
Die Kommission sollte eine öffentlich zugängliche und laufend aktualisierte Liste aller bei ihr eingegangenen Meldungen über in Drittländern neu auftretende Schädlinge, die die Pflanzengesundheit im Gebiet der Union gefährden können, führen.
Erwägungsgrund 35 32016R2031Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen