Erwägungsgrund 88 32016R2031
Diese Verordnung berücksichtigt das IPPC, das Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen und die auf ihrer Grundlage festgelegten Leitlinien.
Diese Verordnung berücksichtigt das IPPC, das Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen und die auf ihrer Grundlage festgelegten Leitlinien.