Erwägungsgrund 78 32016R2031
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Festlegung der formalen Anforderungen an den Pflanzenpass; die Festlegung der Typen und Arten von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, für die die Ausnahme von der Angabe eines Rückverfolgbarkeitscodes im Format des Pflanzenpasses nicht gelten sollte, und die Festlegung der technischen Modalitäten für die Ausstellung von elektronischen Pflanzenpässen übertragen werden.