Erwägungsgrund 36 32016R2031
Um eine wirksame Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten bestimmte Unternehmer, die Pflichten gemäß dieser Verordnung zu erfüllen haben, in ein vom betreffenden Mitgliedstaat aufgestelltes Register eingetragen werden. Die Anforderungen für die Registrierung sowie Ausnahmen von diesen Anforderungen sollten festgelegt werden.