Erwägungsgrund 45 32016R2031
Im Allgemeinen sollten Pflanzenpässe vom ermächtigten Unternehmer ausgestellt werden. Es sollte den zuständigen Behörden möglich sein, zu beschließen, Pflanzenpässe auszustellen.
Im Allgemeinen sollten Pflanzenpässe vom ermächtigten Unternehmer ausgestellt werden. Es sollte den zuständigen Behörden möglich sein, zu beschließen, Pflanzenpässe auszustellen.