Erwägungsgrund 59 32016R2031
Um zu gewährleisten, dass Schutzgebiete zuverlässig eingerichtet werden und funktionieren, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV mit ausführlichen Vorschriften für die Erhebungen, die zur Anerkennung von Schutzgebieten durchgeführt werden, und für die Vorbereitung und den Inhalt von Erhebungen zu Schutzgebiet-Quarantäneschädlingen zu erlassen.