Erwägungsgrund 26 32016R2031
Es sollten Ausnahmen vom Verbot des Einführens von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen in das Gebiet der Union bzw. von den besonderen Anforderungen hierfür vorgesehen werden. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, die Gleichwertigkeit bestimmter Maßnahmen von Drittländern mit den Anforderungen für die Verbringung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen innerhalb des Gebiets der Union anzuerkennen.