Erwägungsgrund 77 32016R2031
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Auflistung der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, für deren Verbringung innerhalb des Gebiets der Union ein Pflanzenpass erforderlich ist; die Auflistung der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, für deren Einführen in bestimmte Schutzgebiete und deren Verbringung innerhalb dieser Gebiete ein Pflanzenpass erforderlich ist; sowie die Festlegung der Schutzgebiet-Schädlinge, Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, für die im Falle der direkten Lieferung an den Endnutzer ein Pflanzenpass für Schutzgebiete erforderlich ist, übertragen werden.