Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates
Für prioritäre Schädlinge sollten besondere Bestimmungen gelten, insbesondere in Bezug auf die Unterrichtung der Öffentlichkeit, Erhebungen, Notfallpläne, Simulationsübungen, Aktionspläne für die Tilgung und die Kofinanzierung von Maßnahmen durch die Union.
Erwägungsgrund 20 32016R2031Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen