Erwägungsgrund 108 32024L1640
Verpflichtete können im Zuge der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt ihre Produkte und Dienstleistungen in der gesamten Union anbieten. Ein wirksames Aufsichtssystem setzt voraus, dass Aufseher sich der Schwachstellen bei der Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Verpflichteten bewusst sind. Daher ist es wichtig, dass Aufseher sich gegenseitig über Geldbußen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen informieren können, die gegen Verpflichtete verhängt bzw. auf sie angewandt werden, sofern diese Informationen für andere Aufseher relevant sind.