Erwägungsgrund 56 32024L1640
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie gilt die Verordnung (EU) 2016/679. Natürliche Personen, deren personenbezogene Daten aufgrund ihrer Eigenschaft als wirtschaftlicher Eigentümer in zentralen Registern gespeichert sind, sollten über die geltenden Datenschutzvorschriften informiert werden. Ferner sollten nur solche personenbezogenen Daten verfügbar gemacht werden, die auf dem neuesten Stand sind und sich auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer beziehen; die wirtschaftlichen Eigentümer sollten über ihre Rechte nach dem Unionsrechtsrahmen für den Datenschutz und die für die Ausübung dieser Rechte geltenden Verfahren belehrt werden.