Erwägungsgrund 87 32024L1640
Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Weitergabe von Informationen durch die Aufseher an die ihrer Aufsicht unterliegenden Verpflichteten, sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Privatsektor ein angemessenes Verständnis der Art und des Ausmaßes der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, denen er ausgesetzt ist, entwickelt. Dies umfasst Weitergabe von Benennungen im Rahmen gezielter finanzieller Sanktionen und finanzieller Sanktionen der VN, die unmittelbar nachdem solche Benennungen vorgenommen wurden, stattfinden, um dem Sektor die Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu ermöglichen. Da die Umsetzung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Verpflichtete mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden ist, ist es wichtig, dass sich Aufseher der Leitlinien and anderen Veröffentlichungen bewusst sind, die von den Datenschutzbehörden entweder auf nationaler Ebene oder auf Unionsebene über den Europäischen Datenschutzausschuss herausgegeben werden, und dass sie diese Informationen gegebenenfalls in ihre Weitergaben an die ihrer Aufsicht unterliegenden Unternehmen aufnehmen.