Erwägungsgrund 25 32024L1640
Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern von Express-Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen sollten dort registriert werden, wo Trustees und Personen, die entsprechende Positionen in ähnlichen Rechtsvereinbarungen innehaben, niedergelassen oder ansässig sind oder wo die Rechtsvereinbarung verwaltet wird. Zur Gewährleistung einer wirksamen Überwachung und Erfassung der Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern von Express-Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen bedarf es zudem der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Durch die Vernetzung der Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Express-Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen in den Mitgliedstaaten sollten diese Informationen zur Verfügung gestellt werden und sollte gleichzeitig sichergestellt werden, dass eine Mehrfachregistrierung derselben Express-Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen innerhalb der Union vermieden wird.