Erwägungsgrund 38 32024L1640
Ein direkter, zeitnaher und ungefilterter Zugang nationaler Behörden zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, um die ordnungsgemäße Umsetzung restriktiver Maßnahmen der Union sicherzustellen, das Risiko der Nichtumsetzung und Umgehung restriktiver Maßnahmen der Union zu verhindern und Verstöße gegen diese Maßnahmen zu untersuchen. Aus diesen Gründen sollten die für die Umsetzung solcher restriktiven Maßnahmen zuständigen Behörden, die gemäß den auf der Grundlage des Artikels 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlassenen einschlägigen Verordnungen des Rates ermittelt wurden, direkten und sofortigen Zugang zu den in den vernetzten Zentralregistern gespeicherten Informationen haben.