Erwägungsgrund 123 32024L1640
Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Angleichung dieser Richtlinie an die überarbeiteten FATF-Empfehlungen in vollem Einklang mit dem Unionsrecht erfolgt, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzrechts der Union, einschließlich der Vorschriften für die Datenübermittlung, und hinsichtlich des Schutzes der in der Charta verankerten Grundrechte. Die Umsetzung der vorliegenden Richtlinie umfasst auch die Erhebung, Analyse und Speicherung sowie den Austausch von Daten innerhalb der Union und mit Drittländern. Eine solche Verarbeitung personenbezogener Daten sollte unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte ausschließlich für die in dieser Richtlinie festgelegten Zwecke und für die nach dieser Richtlinie erforderlichen Tätigkeiten, wie etwa den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden, erlaubt sein.