Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie wahrt die durch die Charta anerkannten Grundrechte und Grundsätze, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und die unternehmerische Freiheit.
Erwägungsgrund 131 32024L1640Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen