Erwägungsgrund 88 32024L1640
Aufseher sollten bei ihrer Arbeit einen risikobasierten Ansatz verfolgen, der es ihnen ermöglichen würde, ihre Ressourcen dort zu bündeln, wo die größten Risiken bestehen, und gleichzeitig sicherzustellen, dass kein Sektor und kein Unternehmen kriminellen Versuchen der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung ausgesetzt bleibt. Zu diesem Zweck sollten Aufseher ihre Tätigkeiten jährlich planen. Dabei sollten sie nicht nur eine risikobasierte Abdeckung der ihrer Aufsicht unterliegenden Sektoren sicherstellen, sondern auch, dass sie in der Lage sind, im Fall objektiver und signifikanter Hinweise auf Verstöße innerhalb eines Verpflichteten, insbesondere auch nach öffentlichen Enthüllungen oder Informationen von Hinweisgebern, umgehend zu reagieren. Aufseher sollten auch Transparenz in Bezug auf die von ihnen durchgeführten Aufsichtstätigkeiten sicherstellen, wie etwa die von ihnen organisierten und besuchten Aufsichtskollegien, die vor Ort und außerhalb des Unternehmens ergriffenen Aufsichtsmaßnahmen, die verhängten Geldbuße oder angewandten verwaltungsrechtlichen Maßnahmen. Die AMLA sollte bei der Förderung eines gemeinsamen Risikoverständnisses eine führende Rolle spielen und daher mit der Entwicklung von Benchmarks und einer Methodik für die Bewertung und Klassifizierung des Risikoprofils der Verpflichteten im Hinblick auf inhärente Risiken und Restrisiken betraut werden und die Häufigkeit, mit der dieses Risikoprofil überprüft werden sollte, festlegen.