Erwägungsgrund 83 32024L1640
Eine wirksame Beaufsichtigung aller Verpflichteten ist für den Schutz der Integrität des Finanzsystems der Union und des Binnenmarkts von wesentlicher Bedeutung. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten eine wirksame und unparteiische Aufsicht im Hinblick auf Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einführen und die Bedingungen für eine wirksame, zeitnahe und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Aufsehern festlegen.