Erwägungsgrund 133 32024L1640
Bei der Erstellung eines Berichts zur Beurteilung der Umsetzung dieser Richtlinie sollte die Kommission die Achtung der in der Charta anerkannten Grundrechte und Grundsätze angemessen berücksichtigen.
Bei der Erstellung eines Berichts zur Beurteilung der Umsetzung dieser Richtlinie sollte die Kommission die Achtung der in der Charta anerkannten Grundrechte und Grundsätze angemessen berücksichtigen.