Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kooperationsmechanismen sollten auch auf die für die Beaufsichtigung und Überwachung von Abschlussprüfern zuständigen Behörden ausgeweitet werden, da eine solche Zusammenarbeit die Wirksamkeit des Unionsrahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche verbessern kann.
Erwägungsgrund 117 32024L1640Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen